Frist verpasst: Wiederherstellung?

Nur unter engen Voraussetzungen – und oft unsicher ohne Anwalt.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 354 / 85 / 90 / 94 StPO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Dann Datum des Zustellversuchs / Abholscheins eintragen – der Rechner addiert 7 Tage.

Optionale Begründung-Module (kein Geständnis)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Art. 94 StPO

  • erheblicher und unersetzlicher Rechtsverlust
  • glaubhaft kein Verschulden an der Säumnis
  • Gesuch schriftlich begründet innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses
  • versäumte Handlung (Einsprache) in derselben Frist nachholen
  • aufschiebende Wirkung nur, wenn die Behörde sie erteilt

Fehler des Anwalts werden der Partei in vielen Fällen zugerechnet. Unser Paket kann ein Gesuch formulieren – es ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Quellen: Art. 352, 353, 354, 355, 356, 85, 90, 91, 94 StPO ; Praxis: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Stadt Zürich, Thurgau. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum (oder Zustellversuch bei nicht abgeholtem Einschreiben), Rolle und optionale Risiken eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 10-Tage-Frist nach Art. 354 und Art. 90 StPO.
  2. Form beachten: schriftlich, handschriftlich unterschreiben, eingeschrieben – E-Mail ohne qualifizierte Signatur gilt nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache-Brief, optionale Begründung-Module ohne Geständniszwang, bei abgelaufener Frist optional Gesuch um Wiederherstellung (Art. 94).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Frist verpasst – was nun?

Ohne gültige Einsprache ist der Strafbefehl rechtskräftig (Art. 354 Abs. 3). Unter engen Voraussetzungen können Sie die Wiederherstellung der Frist verlangen (Art. 94 StPO): kein Verschulden, erheblicher unersetzlicher Rechtsverlust, Gesuch und Nachholung innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses. Oft braucht es einen Anwalt.

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen den Strafbefehl?

Innert 10 Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 90 Abs. 1) und verschiebt sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt (Art. 90 Abs. 2). Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum.

Was passiert nach der Einsprache?

Die Staatsanwaltschaft kann weitere Beweise erheben, das Verfahren einstellen, einen neuen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben (Art. 355 StPO). Bleiben Sie einer Vorladung unentschuldigt fern, gilt die Einsprache als zurückgezogen (Art. 356 Abs. 4). Der Ausgang kann ungünstiger und teurer werden.