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Ehrlich einschätzen
- Behörde: Nach Einsprache können zusätzliche Verfahrenskosten entstehen; bei Rückzug wegen Fernbleibens ebenfalls (Art. 356 Abs. 4, Praxis BS).
- Ausgang: STA kann am Strafbefehl festhalten, verschärfen (neuer Strafbefehl) oder anklagen (Art. 355) – ungünstiger als der ursprüngliche Vorschlag möglich.
- Anwalt: sinnvoll bei Ausweisentzug, Landesverweisung, hohen Strafen, Teil-Einsprache oder unklarer Zustellung.
- Swissfix: CHF 9.90 für Formulierungshilfe bei einfacher voller Einsprache durch die beschuldigte Person – keine Vertretung, keine Garantie.
So funktioniert es
- Gratis Frist prüfen: Zustelldatum (oder Zustellversuch bei nicht abgeholtem Einschreiben), Rolle und optionale Risiken eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 10-Tage-Frist nach Art. 354 und Art. 90 StPO.
- Form beachten: schriftlich, handschriftlich unterschreiben, eingeschrieben – E-Mail ohne qualifizierte Signatur gilt nicht.
- Paket CHF 9.90: Einsprache-Brief, optionale Begründung-Module ohne Geständniszwang, bei abgelaufener Frist optional Gesuch um Wiederherstellung (Art. 94).
Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)
So funktioniert es
- Gratis Frist prüfen: Zustelldatum (oder Zustellversuch bei nicht abgeholtem Einschreiben), Rolle und optionale Risiken eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 10-Tage-Frist nach Art. 354 und Art. 90 StPO.
- Form beachten: schriftlich, handschriftlich unterschreiben, eingeschrieben – E-Mail ohne qualifizierte Signatur gilt nicht.
- Paket CHF 9.90: Einsprache-Brief, optionale Begründung-Module ohne Geständniszwang, bei abgelaufener Frist optional Gesuch um Wiederherstellung (Art. 94).
Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)
Häufige Fragen
Was passiert nach der Einsprache?
Die Staatsanwaltschaft kann weitere Beweise erheben, das Verfahren einstellen, einen neuen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben (Art. 355 StPO). Bleiben Sie einer Vorladung unentschuldigt fern, gilt die Einsprache als zurückgezogen (Art. 356 Abs. 4). Der Ausgang kann ungünstiger und teurer werden.
Was kostet das Swissfix-Paket?
Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Kein Abo. Sofort im Browser als PDF. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für einen Anwalt bei Ausweisentzug, Landesverweisung oder hohen Sanktionen.
Muss ich die Einsprache begründen?
Als beschuldigte Person nein (Art. 354 Abs. 2 StPO). Andere Einspracheberechtigte müssen begründen. Eine kurze optionale Begründung kann helfen – sie darf kein ungewolltes Geständnis enthalten.