10 Kalendertage ab dem Tag nach der Zustellung – mit Verschiebung auf den nächsten Werktag.
✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 354 / 85 / 90 / 94 StPO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser
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| Schritt | Regel |
|---|---|
| Beginn | Tag nach der Mitteilung / Zustellung (Art. 90 Abs. 1 StPO) |
| Dauer | 10 Tage (Art. 354 Abs. 1) |
| Wochenende / Feiertag | endet am nächsten Werktag; massgebend ist das Recht des Wohnsitzkantons der Partei bzw. des Rechtsbeistands (Art. 90 Abs. 2) |
| Wahrung | Eingang bei der STA oder Übergabe an die Schweizerische Post am letzten Tag (Art. 91 Abs. 2) |
| Verlängerung | gesetzliche Fristen sind nicht erstreckbar (Art. 89) |
| Zustellfiktion | nicht abgeholtes Einschreiben: 7. Tag nach Versuch, wenn mit Zustellung zu rechnen war (Art. 85 Abs. 4 lit. a) – prüfen Sie die Belehrung |
Gerichtsferien gibt es im Strafverfahren nicht (Art. 89 Abs. 2). Unser Rechner verschiebt konservativ auf den nächsten Werktag inkl. gängiger Feiertage.
Quellen: Art. 352, 353, 354, 355, 356, 85, 90, 91, 94 StPO ; Praxis: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Stadt Zürich, Thurgau. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Innert 10 Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 90 Abs. 1) und verschiebt sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt (Art. 90 Abs. 2). Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum.
Ohne gültige Einsprache ist der Strafbefehl rechtskräftig (Art. 354 Abs. 3). Unter engen Voraussetzungen können Sie die Wiederherstellung der Frist verlangen (Art. 94 StPO): kein Verschulden, erheblicher unersetzlicher Rechtsverlust, Gesuch und Nachholung innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses. Oft braucht es einen Anwalt.
In der Regel nein: Ohne qualifizierte elektronische Signatur ist eine E-Mail ungültig. Staatsanwaltschaften (z. B. Basel-Stadt, Thurgau) und Hinweise der Stadt Zürich verlangen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.