Einsprachefrist: so rechnen Sie richtig

10 Kalendertage ab dem Tag nach der Zustellung – mit Verschiebung auf den nächsten Werktag.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 354 / 85 / 90 / 94 StPO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Dann Datum des Zustellversuchs / Abholscheins eintragen – der Rechner addiert 7 Tage.

Optionale Begründung-Module (kein Geständnis)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Rechenregeln

SchrittRegel
BeginnTag nach der Mitteilung / Zustellung (Art. 90 Abs. 1 StPO)
Dauer10 Tage (Art. 354 Abs. 1)
Wochenende / Feiertagendet am nächsten Werktag; massgebend ist das Recht des Wohnsitzkantons der Partei bzw. des Rechtsbeistands (Art. 90 Abs. 2)
WahrungEingang bei der STA oder Übergabe an die Schweizerische Post am letzten Tag (Art. 91 Abs. 2)
Verlängerunggesetzliche Fristen sind nicht erstreckbar (Art. 89)
Zustellfiktionnicht abgeholtes Einschreiben: 7. Tag nach Versuch, wenn mit Zustellung zu rechnen war (Art. 85 Abs. 4 lit. a) – prüfen Sie die Belehrung

Gerichtsferien gibt es im Strafverfahren nicht (Art. 89 Abs. 2). Unser Rechner verschiebt konservativ auf den nächsten Werktag inkl. gängiger Feiertage.

Quellen: Art. 352, 353, 354, 355, 356, 85, 90, 91, 94 StPO ; Praxis: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Stadt Zürich, Thurgau. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum (oder Zustellversuch bei nicht abgeholtem Einschreiben), Rolle und optionale Risiken eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 10-Tage-Frist nach Art. 354 und Art. 90 StPO.
  2. Form beachten: schriftlich, handschriftlich unterschreiben, eingeschrieben – E-Mail ohne qualifizierte Signatur gilt nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache-Brief, optionale Begründung-Module ohne Geständniszwang, bei abgelaufener Frist optional Gesuch um Wiederherstellung (Art. 94).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen den Strafbefehl?

Innert 10 Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 90 Abs. 1) und verschiebt sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt (Art. 90 Abs. 2). Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum.

Frist verpasst – was nun?

Ohne gültige Einsprache ist der Strafbefehl rechtskräftig (Art. 354 Abs. 3). Unter engen Voraussetzungen können Sie die Wiederherstellung der Frist verlangen (Art. 94 StPO): kein Verschulden, erheblicher unersetzlicher Rechtsverlust, Gesuch und Nachholung innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses. Oft braucht es einen Anwalt.

Geht Einsprache per E-Mail?

In der Regel nein: Ohne qualifizierte elektronische Signatur ist eine E-Mail ungültig. Staatsanwaltschaften (z. B. Basel-Stadt, Thurgau) und Hinweise der Stadt Zürich verlangen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.