Einsprache per E-Mail?

Kurz: ohne anerkannte elektronische Signatur riskieren Sie die Ungültigkeit.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 354 / 85 / 90 / 94 StPO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Dann Datum des Zustellversuchs / Abholscheins eintragen – der Rechner addiert 7 Tage.

Optionale Begründung-Module (kein Geständnis)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Praxis

  • Basel-Stadt: «Einsprachen per E-Mail ohne anerkannte elektronische Signatur sind ungültig.» (Staatsanwaltschaft BS)
  • Thurgau / Zürich: Schriftform und eigenhändige Unterschrift verlangt.
  • StPO: Elektronische Zustellung/Eingabe nur mit den gesetzlichen Anforderungen (u. a. Art. 86); für die Einsprache bleibt die sichere Variante Papier + Unterschrift + Einschreiben.

Am letzten Fristtag: Ausdrucken, unterschreiben, der Post übergeben (Art. 91 Abs. 2 StPO) und Quittung aufbewahren.

Quellen: Art. 352, 353, 354, 355, 356, 85, 90, 91, 94 StPO ; Praxis: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Stadt Zürich, Thurgau. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum (oder Zustellversuch bei nicht abgeholtem Einschreiben), Rolle und optionale Risiken eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 10-Tage-Frist nach Art. 354 und Art. 90 StPO.
  2. Form beachten: schriftlich, handschriftlich unterschreiben, eingeschrieben – E-Mail ohne qualifizierte Signatur gilt nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache-Brief, optionale Begründung-Module ohne Geständniszwang, bei abgelaufener Frist optional Gesuch um Wiederherstellung (Art. 94).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Geht Einsprache per E-Mail?

In der Regel nein: Ohne qualifizierte elektronische Signatur ist eine E-Mail ungültig. Staatsanwaltschaften (z. B. Basel-Stadt, Thurgau) und Hinweise der Stadt Zürich verlangen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen den Strafbefehl?

Innert 10 Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 90 Abs. 1) und verschiebt sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt (Art. 90 Abs. 2). Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum.

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Kein Abo. Sofort im Browser als PDF. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für einen Anwalt bei Ausweisentzug, Landesverweisung oder hohen Sanktionen.