Muster: Einsprache gegen den Strafbefehl

Kurz, klar, unterschrieben – ohne ungewolltes Schuldgeständnis.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 354 / 85 / 90 / 94 StPO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Dann Datum des Zustellversuchs / Abholscheins eintragen – der Rechner addiert 7 Tage.

Optionale Begründung-Module (kein Geständnis)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Auszug (Struktur)

Einschreiben

Einsprache gegen den Strafbefehl vom [Datum] – Aktenzeichen [Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Strafbefehl erhebe ich innert Frist volle Einsprache nach Art. 354 Abs. 1 lit. a StPO.
Ich beantrage die Aufhebung des Strafbefehls und die Durchführung des ordentlichen Verfahrens.
Als beschuldigte Person bin ich zur Begründung nicht verpflichtet (Art. 354 Abs. 2 StPO). …

Freundliche Grüsse
[Name]
(handschriftliche Unterschrift)

Statische Word-Vorlagen (z. B. JUSTIS) rechnen die Frist nicht und decken Zustellfiktion/Wiederherstellung oft nicht ab. Unser Paket füllt Ihre Daten ein und liefert PDF + Text.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum (oder Zustellversuch bei nicht abgeholtem Einschreiben), Rolle und optionale Risiken eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 10-Tage-Frist nach Art. 354 und Art. 90 StPO.
  2. Form beachten: schriftlich, handschriftlich unterschreiben, eingeschrieben – E-Mail ohne qualifizierte Signatur gilt nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache-Brief, optionale Begründung-Module ohne Geständniszwang, bei abgelaufener Frist optional Gesuch um Wiederherstellung (Art. 94).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Muss ich die Einsprache begründen?

Als beschuldigte Person nein (Art. 354 Abs. 2 StPO). Andere Einspracheberechtigte müssen begründen. Eine kurze optionale Begründung kann helfen – sie darf kein ungewolltes Geständnis enthalten.

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Kein Abo. Sofort im Browser als PDF. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für einen Anwalt bei Ausweisentzug, Landesverweisung oder hohen Sanktionen.

Geht Einsprache per E-Mail?

In der Regel nein: Ohne qualifizierte elektronische Signatur ist eine E-Mail ungültig. Staatsanwaltschaften (z. B. Basel-Stadt, Thurgau) und Hinweise der Stadt Zürich verlangen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.