Strafbefehl: Einsprachefrist gratis prüfen

Sie haben 10 Tage Zeit für eine schriftliche Einsprache. Der Rechner zeigt Ihr Fristdatum – inkl. Wochenende/Feiertag und Hinweis zur Zustellfiktion.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 354 / 85 / 90 / 94 StPO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Dann Datum des Zustellversuchs / Abholscheins eintragen – der Rechner addiert 7 Tage.

Optionale Begründung-Module (kein Geständnis)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Das gilt bei der Einsprache (Stand 19.10.2026)

PunktRegel
Frist10 Tage schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO). Beginn am Tag nach der Zustellung (Art. 90 Abs. 1). Endet die Frist an einem Sa/So/Feiertag → nächster Werktag (Art. 90 Abs. 2).
Wer?beschuldigte Person, Privatklägerschaft, weitere Betroffene (Art. 354 Abs. 1). Privatklägerschaft kann die Sanktion nicht anfechten (Abs. 1bis).
Begründungbeschuldigte Person: nicht nötig; andere: nötig (Art. 354 Abs. 2).
Formschriftlich, datiert, eigenhändig unterschrieben. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ungültig (Praxis BS, ZH, TG).
Zustellfiktionnicht abgeholtes Einschreiben: Zustellung am 7. Tag nach dem Versuch, wenn mit Zustellung zu rechnen war (Art. 85 Abs. 4 lit. a) – Einzelfall.
Ohne EinspracheStrafbefehl wird rechtskräftiges Urteil (Art. 354 Abs. 3).
DanachSTA kann untersuchen, einstellen, neuen Strafbefehl oder Anklage (Art. 355). Fernbleiben → Einsprache gilt als zurückgezogen (Art. 356 Abs. 4); Risiko ungünstigerer Ausgang + Kosten.
WiederherstellungArt. 94: kein Verschulden, erheblicher unersetzlicher Rechtsverlust, Gesuch + Nachholung innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses.

Quellen: Art. 352, 353, 354, 355, 356, 85, 90, 91, 94 StPO ; Praxis: Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Stadt Zürich, Thurgau. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum (oder Zustellversuch bei nicht abgeholtem Einschreiben), Rolle und optionale Risiken eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 10-Tage-Frist nach Art. 354 und Art. 90 StPO.
  2. Form beachten: schriftlich, handschriftlich unterschreiben, eingeschrieben – E-Mail ohne qualifizierte Signatur gilt nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache-Brief, optionale Begründung-Module ohne Geständniszwang, bei abgelaufener Frist optional Gesuch um Wiederherstellung (Art. 94).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen den Strafbefehl?

Innert 10 Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (Art. 90 Abs. 1) und verschiebt sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt (Art. 90 Abs. 2). Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum.

Muss ich die Einsprache begründen?

Als beschuldigte Person nein (Art. 354 Abs. 2 StPO). Andere Einspracheberechtigte müssen begründen. Eine kurze optionale Begründung kann helfen – sie darf kein ungewolltes Geständnis enthalten.

Geht Einsprache per E-Mail?

In der Regel nein: Ohne qualifizierte elektronische Signatur ist eine E-Mail ungültig. Staatsanwaltschaften (z. B. Basel-Stadt, Thurgau) und Hinweise der Stadt Zürich verlangen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Was passiert nach der Einsprache?

Die Staatsanwaltschaft kann weitere Beweise erheben, das Verfahren einstellen, einen neuen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben (Art. 355 StPO). Bleiben Sie einer Vorladung unentschuldigt fern, gilt die Einsprache als zurückgezogen (Art. 356 Abs. 4). Der Ausgang kann ungünstiger und teurer werden.

Frist verpasst – was nun?

Ohne gültige Einsprache ist der Strafbefehl rechtskräftig (Art. 354 Abs. 3). Unter engen Voraussetzungen können Sie die Wiederherstellung der Frist verlangen (Art. 94 StPO): kein Verschulden, erheblicher unersetzlicher Rechtsverlust, Gesuch und Nachholung innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses. Oft braucht es einen Anwalt.

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Kein Abo. Sofort im Browser als PDF. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für einen Anwalt bei Ausweisentzug, Landesverweisung oder hohen Sanktionen.